Flächenberechnung

Das Sachverständigenbüro Zeitwert ist auch im Bereich der Flächenberechnung tätig. Wir berechnen Flächen von Wohnungen, Büros und Einzelhandelsflächen auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung und werten die einzelnen Räumlichkeiten hinsichtlich ihres Anteils an der Gesamtfläche aus.

Gerade bei Dachgeschoss-, Maisonettewohnungen oder Flächen im Souterrain ist die anrechenbare Wohnfläche nicht immer einfach zu ermitteln. Häufig entstehen darüber Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter oder Käufer und Verkäufer. Solche Auseinandersetzungen lassen sich schon im Vorwege durch ein fachlich korrektes Aufmaß verhindern.

Wohnungen

Die Ermittlung von Wohnflächen regelt sich im öffentlich geförderten Wohnungsbau nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV), im frei finanzierten Wohnungsbau besteht die Wahl zwischen der WoFIV und der DIN 277.
Die DIN 277 findet Anwendung, für die Berechnung der Nutz- und Verkehrsflächen.
Sie erhalten danach eine schriftliche Aufstellung der Wohnflächen und der einzelnen Wohnräume. Die Kosten für die Wohnflächenberechnug richten sich nach der ermittelten Wohnfläche.

Gewerbliche Nutzflächen (Büros, Läden, etc.)

Die Ermittlung von gewerblichen Nutzflächen basiert auf der Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für Gewerblichen Raum (MF-G) der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., kurz GIF e. V. Diese ersetzt die Vorgängerrichtlinie für Büro- (MF-B) und Handelsraum (MF-H).